Für Ihre Fahrten zum Arzt, Krankenhaus, Bestrahlung, Dialyse, Physiotherapie oder in
die Kur stellen wir das richtige Fahrzeug nach Ihren Bedürfnissen bereit.
Sie haben eine vom Arzt ausgestellte "Verordnung einer Krankenbeförderung" oder eine
„Fahrbescheinigung“ Ihrer Krankenkasse, dann können wir die Abrechnungsformalitäten
gegenüber Ihrer Krankenkasse übernehmen, sofern die Genehmigung der
Krankenkasse eingeholt wurde.
Auch die Höhe Ihres zu leistenden Eigenanteiles kann durch uns geklärt werden oder
Sie legen dem Fahrer Ihre "Befreiung vom Eigenanteil für Fahrkosten" vor.
Haben Sie spezielle Fragen zur Abrechnung von Patienten- bzw. Krankenfahrten oder ist
es notwendig einen Dauerauftrag auszulösen, rufen Sie einfach in unserer Verwaltung
an. Wir sind Ihnen gern behilflich.